Entlassung

Jetzt geht´s nach Hause

Vor dem Nachhause gehen ...

Ihr behandelnder Arzt gibt Ihnen den Entlassungstermin bekannt, sobald eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist. Die Aufenthaltsbestätigung und den Entlassungsbrief erhalten Sie auf der Station vom Pflegepersonal. Für pflegebedürftige Personen gibt es zusätzlich einen Pflege-Entlassungsbericht zur weiteren Pflege.

Wir bitten Sie, jene Gegenstände, die wir Ihnen eventuell bei der Aufnahme zur Verfügung gestellt haben, beim Stationspersonal abzugeben. Medikamente, die Ihnen während Ihres Aufenthaltes verabreicht wurden, dürfen wir Ihnen nur für einen Tag mitgeben. In Ausnahmefällen kann Ihnen der behandelnde Arzt ein Rezept ausstellen.

Wir ersuchen Sie, Ihre offenenen Rechnungen noch vor der Entlassung in der Verwaltung zu begleichen. Bei Entlassung außerhalb der Kassazeiten wird Ihnen die Rechnung an Ihre Postadresse zugeschickt.

 

Entlassungsmanagement

Aufgabe des Entlassungsmanagements ist die Vorbereitung der Entlassung in enger Kooperation mit dem multiprofessionellen Team durch Koordination und Optimierung aller Schritte die zu einem optimalen Übergang von Patientinnen und Patienten mit weiterführendem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf und deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen vom stationären Aufenthalt in die häusliche Pflege/nachbetreuende Einrichtung führen.

Verlassen des Krankenhauses mit Revers

Sie dürfen das Krankenhaus auch auf eigenen Wunsch verlassen. Geschieht dies gegen den Rat des medizinischen Personals, müssen Sie einen Revers (Dokument zur Entlassung auf Wunsch des Patienten gegen den ärztlichen Rat) unterschreiben. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für alle gesundheitlichen Schäden, die daraus für Sie entstehen könnten.

Heimtransport

Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den jeweiligen Stationen veranlasst. In allen anderen Fällen werden Sie ersucht, den Heimtransport selbst und auf eigene Kosten zu organisieren. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie mit einem PKW im Krankenhausgelände abgeholt werden. Bis zu einer Dauer von 15 Minuten fallen dafür keine Parkgebühren an!

Nachfolge- und Kontrolluntersuchungen

Die Beobachtung Ihres Gesundungsverlaufes nach Ihrer Entlassung ist sehr wichtig! Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt werden Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt weiter betreut. Er erhält auch, wenn Sie ihn bei der Aufnahme als zuständigen Hausarzt bekannt gegeben haben, eine Kopie des Arztbriefes. Es kann aber notwendig sein, dass Sie zu bestimmten Untersuchungen ambulant ins Krankenhaus kommen müssen. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Entlassung ein Informationsblatt, auf dem die Art der Untersuchung sowie Ort und Zeitpunkt eingetragen sind.

Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr! Sollten Sie aus irgendeinem Grund verhindert sein, teilen Sie dies Ihrer Station rechtzeitig mit.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Entlassung noch ruhe- und erholungsbedürftig sind. Falls erneut Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.